Für gesetzlich versicherte Paare
Die ungewünschte Kinderlosigkeit oder Sterilität ist derzeit eine (noch?) anerkannte Krankheit. Deshalb fällt die Behandlung in Deutschland in den Aufgabenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Zum 1.1.2004 hat die Bundesregierung einige Bereiche des Gesundheitssystems für gesetzlich versicherte Paare reformiert. Betroffen ist dabei in entscheidendem Maße auch die Kinderwunschbehandlung. Hier wurden zum Teil erhebliche Leistungskürzungen beschlossen, die für gesetzlich versicherte Paare eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab 1.1.2004 in der Regel maximal 50 % der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung, wenn
- beide Partner miteinander verheiratet sind
- das Lebensalter der Ehefrau zwischen 25 und 40 Jahre beträgt
- das Lebensalter des Ehemanns zwischen 25 und 50 Jahre beträgt
- bei keinem der Ehepartner eine Sterilisation durchgeführt wurde
Um Ihnen vorab eine Orientierungsmöglichkeit über Behandlungsplanung und zu erwartende Kosten zu geben, haben wir im Folgenden (Behandlungskosten Insemination, IVF, ICSI) die wichtigsten Neuregelungen für die einzelnen Behandlungsoptionen angeführt.
Eine Behandlung darf durchgeführt werden, die Kosten müssen jedoch selbst von dem Paar getragen werden, wenn
- beide Partner nicht miteinander verheiratet sind
- eine Sterilisation durchgeführt wurde
- eine Behandlung mit Fremdsamen durchgeführt wird
- die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt hat
Für privat versicherte Paare
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel weiterhin alle Kosten für eine Kinderwunschbehandlung bei Ihren Versicherten, wenn
- beide Partner miteinander verheiratet sind
- das 40. Lebensjahr der Ehefrau nicht vollendet ist
- bei keinem der Ehepartner eine Sterilisation durchgeführt wurde
Eine Behandlung darf durchgeführt werden, die Kosten müssen jedoch selbst von dem Paar getragen werden, wenn
- beide Partner nicht miteinander verheiratet sind
- eine Sterilisation durchgeführt wurde
- eine Behandlung mit Fremdsamen durchgeführt wird
- die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt hat


