Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab 1.1.2004 3 Versuche der IVF/ICSI mit 50 % Eigenbeteiligung für Medikamente und ärztliche Behandlungskosten. Die Ehefrau muß zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre. Bei dem Mann muss eine starke Einschränkung der Samenqualität vorliegen, nachgewiesen durch 2 aussagekräftige aktuelle Spermiogramme nach den WHO-Richtlinien, angefertigt im Abstand von 12 Wochen.
Vor Behandlungsbeginn muß von uns die Behandlung bei der Krankenkasse der Frau schriftlich beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Angaben der Krankenkassen ca. 3 Arbeitstage. Ausnahmeregelungen (z.B. nach Fehlgeburten oder außerhalb der Altersgrenzen) sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bei geplanter ICSI verfahren Sie bitte so:
- Rufen Sie am Anfang des vor der geplanten Behandlung liegenden Zyklus in unserer Praxis an und teilen Sie unseren Helferinnen mit, dass eine ICSI-Behandlung geplant ist.
- Ihre Karte wird dann dem behandelnden Arzt vorgelegt, somit kann rechtzeitig der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Sie erhalten dann für den ~20. Zyklustag einen Ultraschalltermin, zu dem uns die Behandlungsgenehmigung der Krankenkasse vorliegen sollte und von uns den Stimulationsplan sowie die Rezepte.
- Bringen Sie unbedingt einen Überweisungsschein vom Frauenarzt (für die Frau) und vom Hausarzt (für den gesetzlich versicherten Mann) mit
- geschätzter Eigenanteil für 50 % der Behandlungskosten + Medikamente: 1360-1810 € (im Mittel 1500 €)
 
Private Krankenversicherungen orientieren sich generell an den Vorgaben der gesetzlichen Versicherung, je nach Vertrag werden die Kosten aber nach eigenen Richtlinien erstattet. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn wird generell empfohlen.
Bei geplanter ICSI verfahren Sie als Privatpatientin bitte so:
- Vereinbaren Sie für den ~ 20. Zyklustag einen Ultraschalltermin, Sie erhalten dann von uns Behandlungsplan und Rezepte.


