In-Vitro-Fertilisation (IVF)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab 1.1.2004 3 Versuche der In-vitro-Fertilisation mit 50 % Eigenbeteiligung für Medikamente und ärztliche Behandlungskosten. Die Ehefrau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre. Vor Behandlungsbeginn muss von uns die Behandlung bei der Krankenkasse der Frau schriftlich beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Angaben der Krankenkassen ca. 3 Arbeitstage. Ausnahmeregelungen (z.B. nach Fehlgeburten oder außerhalb der Altersgrenzen) sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bei geplanter IVF verfahren Sie bitte so:
- Rufen Sie am Anfang des vor der geplanten Behandlung liegenden Zyklus in unserer Praxis an und teilen Sie unseren Helferinnen mit, dass eine IVF-Behandlung geplant ist.
- Ihre Karte wird dann dem behandelnden Arzt vorgelegt, somit kann rechtzeitig der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Sie erhalten dann für den ~20. Zyklustag einen Ultraschalltermin, zu dem uns die Behandlungsgenehmigung der Krankenkasse vorliegen sollte und Ihnen von uns der Stimulationsplan sowie die Rezepte ausgehändigt werden.
- Bringen Sie unbedingt einen Überweisungschein vom Frauenarzt (für die Frau) und vom Hausarzt (für den gesetzlich versicherten Mann) mit
- geschätzter Eigenanteil für 50 % der Behandlungskosten + Medikamente: 1145-1745 € (im Mittel 1400 €)
 
Private Krankenversicherungen orientieren sich generell an den Vorgaben der gesetzlichen Versicherung, je nach Vertrag werden die Kosten aber nach eigenen Richtlinien erstattet. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn wird generell empfohlen.
Bei geplanter IVF verfahren Sie als Privatpatientin bitte so:
- Vereinbaren Sie für den ~ 20. Zyklustag einen Ultraschalltermin, Sie erhalten dann von uns Behandlungsplan und Rezepte.


