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Behandlungskosten Insemination

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Behandlungskosten Insemination

 

Insemination OHNE begleitende Hormonstimulation bei gesetzlich versicherter Frau
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen weiterhin 8 Versuche der homologen Insemination (mit dem Samen des Ehepartners), wenn keine Stimulationsbehandlung mit Spritzen (z.B.Gonal F, Menogon HP oder Puregon) vorausgeht. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist jedoch notwendig. Ihre Behandlungskosten müssen von Ihnen zu 50% selbst getragen werden. Die Bearbeitungszeit für den Behandlungsantrag beträgt nach Angaben der Krankenkassen ca. 3 Arbeitstage. Ausnahmeregelungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Bei geplanter Insemination ohne Hormonbehandlung verfahren Sie bitte so:

  • Rufen Sie bitte vor Beginn der Periodenblutung in unserer Praxis an und teilen Sie unseren Helferinnen mit, welche Behandlung geplant ist.
  • Die Ärzte können dann rechtzeitig den Antrag bei der Krankenkasse stellen, Instruktionen können Ihnen (nach Genehmigung der Krankenkasse) ggf. vorab übermittelt werden.
  • Bringen Sie unbedingt einen Überweisungsschein vom Frauenarzt (für die Frau) und vom Hausarzt (für den gesetzlich versicherten Mann) mit.
  • durchschnittlicher Eigenanteil an Behandlungskosten: 80-140 €

  

 

Insemination MIT begleitender Hormonstimulation bei gesetzlich versicherter Frau
Nach hormoneller Stimulation (z.B.Gonal F, Menogon HP oder Puregon) werden ab 1.1.2004 die Kosten für 3 (statt vorher 6) Inseminationen zu 50 % Eigenbeteiligung (für Medikamente und Behandlungskosten, ca. 115-665 € / Behandlungszyklus) übernommen. Die Ehefrau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre.

Vor Behandlungsbeginn muss von uns die Behandlung bei der Krankenkasse der Frau schriftlich beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Angaben der Krankenkassen ca. 3 Arbeitstage. Ausnahmeregelungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Bei geplanter Insemination mit begleitender Hormonbehandlung verfahren Sie bitte so:

  • Rufen Sie bitte vor Beginn der Periodenblutung in unserer Praxis an und teilen Sie unseren Helferinnen mit, welche Behandlung geplant ist.
  • Die Ärzte können dann rechtzeitig den Antrag bei der Krankenkasse stellen, Medikamente und Instruktionen können Ihnen (nach Genehmigung der Krankenkasse) ggf. vorab zugeschickt werden.
  • Bringen Sie unbedingt einen Überweisungsschein vom Frauenarzt (für die Frau) und vom Hausarzt (für den gesetzlich versicherten Mann) mit.

Insemination MIT oder OHNE begleitender Hormonstimulation bei PRIVAT versicherter Frau
Private Krankenversicherungen
haben eigene Vorgaben. Je nach Vertrag werden die Kosten nach eigenen Richtlinien erstattet (in der Regel 100 % für 6 -8 Versuche). Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn wird generell empfohlen.