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Behandlungskosten Kryokonservierung

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e-mail:
rezeption@ivf-erlangen.de

Behandlungskosten Kryokonservierung

 

Die Kryokonservierung ist weiterhin keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und wird in der Regel auch auf Antrag nicht erstattet.

Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Kryokonservierung erfolgen, also z.B. ein Embryotransfer sowie begleitende notwendige Untersuchungen in diesem Zusammenhang sind ebenfalls keine Kassenleistung.

Behandlungsversuche nach Kryokonservierung der Eizellen zählen dann allerdings auch nicht als IVF- Versuch bei den Krankenkassen.

Eine Überweisung vom Frauenarzt ist hierzu in der Regel nicht notwendig.

Private Krankenversicherungen erstatten diese Kosten nach jeweils eigenen Richtlinien. Eine Anfrage vor Behandlungsbeginn wird generell empfohlen.