IVF
(In-Vitro Fertilisation)
Bei diesem Verfahren werden der Frau nach vorheriger Stimulation durch vaginale Punktion Eizellen entnommen und außerhalb des Körpers mit den Samenzellen des Mannes zusammengeführt (extracorporale Befruchtung). Als Indikation für die IVF gelten das Fehlen oder die nicht korrigierbare Funktionsstörung der Eileiter, die Endometriose und bestimmte Formen der männlichen Subfertilität.
Nach dem Eintreten einer Befruchtung werden entsprechend dem Embryonenschutzgesetz maximal 3 befruchtete Eizellen im Brutschrank weiterkultiviert. 2 oder 3 Tage nach der Eizellentnahme erfolgt die Übertragung der Embryonen in die Gebärmutter (Embryotransfer).
Bei der Übertragung von 3 qualitativ guten Embryonen kann eine Schwangerschaftsrate von 25-30% pro Behandlung erreicht werden (deutsches IVF-Register, 2001).
 
In der eigenen Praxis liegen die Schwangerschaftsraten beim Transfer von 2 Embryonen bei ca. 27-28%, beim Transfer von 3 Embryonen bei 33-34% pro Transfer. Je nach Zahl der eingesetzten Embryonen muss mit 15-20% Mehrlingsschwangerschaftsrisiko gerechnet werden.
20% der Schwangerschaften sind nicht entwicklungsfähig und enden innerhalb der ersten 3 Monate in einem Spontanabort.
Die Stimulationstherapie kann eine erhebliche Vergrößerung der Eierstöcke und damit Beschwerden verursachen. Ein Überstimulationssyndrom, das stationär behandelt werden muss, tritt jedoch nur gelegentlich auf.
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