Aktuelle rechtliche Situation
Ziel des Gesetzes ist es, den Mißbrauch jeder Form zu verhindern und den gewissenhaften Umgang mit dem entstehenden menschlichen Leben zu regeln. So darf die In-vitro Fertilisation in Deutschland nur von speziell hierzu ausgebildeten Ärzten vorgenommen werden.
Verboten ist die Ei- und Samenspende im Rahmen der IVF-Behandlung, die Leihmutterschaft und Experimente an Embryonen. Der Gesetzgeber hat außerdem die Anzahl der Embryonen bei der Übertragung auf maximal drei festgelegt.
Die Grundsätze der Behandlungen sind in der Berufsordnung für Ärzte und in den "Richtlinien der assistierten Reproduktion" festgelegt und für jeden Reproduktionsmediziner verbindlich.
Darüber hinaus versichern wir, dass Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden. Der Umgang mit den erhobenen Daten unterliegt dem Datenschutzgesetz, so dass nur anonym erfaßte Daten für das bundesweite IVF-Register weitergeleitet werden.
Aktuelles zur rechtlichen Situation erfahren Sie bei Wunschkind e.V. (Verein der Selbsthilfegruppen für Fragen ungewollter Kinderlosigkeit).
www.wunschkind.de


